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Die WohnmobilsteuerSeit Dezember 2006 ist es beschlossene Sache: Wohnmobile sind auch steuerlich eine eigene Fahrzeugklasse. Die alte 2,8 Tonnen Grenze ist gefallen und es wird ein neues Steuerkonzept basierend auf einen Mischung aus Schadstoffklasse und Gewicht eingeführt. Neben der Steuererhöhung (s. unten) wird es für die kritisch, die ein Wohnmobil auf Basis alter VW Busse (T3, T4) besitzen. Im neuen Gesetz wird nämlich eine Mindesthöhe an Kocher und Spüle von 1,7 Meter verlangt. Wer die nicht hat fährt ab sofort (bzw. rückwirkend seit dem 01.01.2006) einen normalen PKW mit den entsprechenden steuerlichen Folgen. Zitat aus dem Gesetz: (2b) Als Wohnmobile gelten Fahrzeuge der Klasse M mit besonderer grundsätzlich fest eingebauter Ausrüstung nach Anhang II Abschnitt A Nr. 5.1 der Richtlinie 70/156/EWG, wenn sie auch zum vorübergehenden Wohnen ausgelegt und gebaut sind, die Bodenfläche des Wohnteils den überwiegenden Teil der gesamten Nutzfläche des Fahrzeugs einnimmt und der Wohnteil eine Stehhöhe von mindestens 170 Zentimeter sowohl an der Kochgelegenheit als auch an der Spüle aufweist.Für alle Wohnmobile, die auch Wohnmobil bleiben, berechnen sich die Kosten wie folgt: Es gibt 5 Schadstoffklassen S1, S2, S3, S4 und keine Klasse. Teuer wird es für die, die in keine der Klassen S1-S4 eingestuft werden. Dann kosten jede angefangenen 200 kg bis 2000 kg 40 EUR, In den Klassen S1 bis S3 wird für jede angefangenen 200 kg folgendes fällig: bis 2000 kg 24 EUR, und ab 01.01.2010 zahlt man auch in S1 das gleiche wie die Fahrzeuge ohne Klasse (siehe oben), d.h. dann wird es auch für S1 richtig teuer. ---------------------------------------------------------------------- In der Klasse S4 wird für jede angefangenen 200 kg folgendes fällig: bis 2000 kg 16 EUR, --------------------------------------------------------------------- Hier drei Berechnungsbeispiele für einen typischen aufgelasteten VW Bus T4 mit 2805 kg zulässigem Gesamtgewicht (also 10 mal 200 kg bis 2000kg und 5 mal angefangenen 200 kg über 2000 kg):
An der genauen Zuordnung der Klassen wird aktuell noch gefeilt. Für fast alle dürfte aber das folgende gelten: Keine Klasse = Euro 0, S1 entspricht Euro 1, S2 entspricht Euro 2 usw. Genaueres zu den Zuordnungen anhand ihrer Schlüsselnummer finden Sie hier: http://www.hotcarparts.de/section/kfz-steuer.html Das bedeutet für Fahrer von Euro 0 Wohnmobilen, dass die Nachrüstung auf Euro 1 bzw. besser Euro 2 sich ab sofort auszahlt. Das gilt im noch höheren Maße für alle Wohnmobile, die die 1,70 Meter grenze nicht erfüllen und dann als PKW besteuert würden. Unsere Umrüstungsangebote finden Sie hier: http://www.hotcarparts.de/section/euro2undd3steuernsparen.html Das Beste dann noch zum Schluß. Das neue Gesetz gilt rückwirkend ab 2005. D.h. Sie müssen die deutlich höhere Steuer wahrscheinlich für 2006 nachzahlen. Hier der Link zum Gesetzestext (Quelle Bundesgesetzblatt): http://www.hotcarparts.de/pdfs/womosteuergesetz.pdf Zurück zur Hauptseite - www.hotcarparts.de |
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