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Was bedeutet
Auflastung: |
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- Durch eine Auflastung auf über 2800 kg zulässiges Gesamtgewicht
kann Ihr Fahrzeug zur Zeit noch nach Gewicht besteuert und nicht
mehr wie bisher nach Hubraum besteuert werden.
- Ihr Fahrzeug gilt dann als Kombinationskraftwagen bleibt damit
im Grunde ein normaler PKW und wird nicht zum LKW. Daher gibt es die
LKW typischen Probleme wie Reduktion der Sitzplätze,
Sonntagsfahrverbot oder Reduktion der Höchstgeschwindigkeit nicht.
- Nach der Umschreibung gilt derzeit ein Steuersatz von Euro 173,-
und es gibt zuviel bezahlte Steuern vom Finanzamt zurück.
- Seit es die Möglichkeit der Gewichtsbesteuerung gibt (1998) gibt
es immer wieder Gerüchte, dass diese Regelung abgeschafft werden
könnte Am 24.09.04 hat der Bundesrat beschlossen, dass die
Eintragung eines Fahrzeugs ab 2,8 t als Kombinationskraftfahrzeug ab
April 2005 nicht mehr möglich sein wird. Wahrscheinlich entfällt
danach auch der günstige Steuersatz für die aufgelasteten Fahrzeuge.
Wir prüfen z.Z. noch was die Beschlüsse im Einzelnen bedeuten.
- Die Auflastung funktioniert bei den angegebenen Fahrzeugen im
Originalzustand. Fahrwerksänderungen, wie Höher- oder Tieferlegungen
sind in der Regel ein Ausschlussgrund. Bei nicht originalen Reifen
oder Felgen muss die Traglast der Felge mindestens 705 kg betragen
(steht im Gutachten zur Felge) und der Lastindex der Reifen muss
mindestens 96 sein. Wir prüfen dies anhand der im Schein und Brief
angegebenen Daten.
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Wie lasten Sie
auf? |
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Von uns erhalten Sie ein fahrzeugbezogenes
Teilegutachten und falls nötig die entsprechenden verstärkten
Federn. Die meisten Auflastungen können jetzt ohne Umbauten
erfolgen.
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Wir benötigen immer eine Kopie vom Schein oder Brief
um Ihre Fahrzeugdaten zu prüfen.
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Wenn Umbauten nötig sind lassen Sie die Umbauten in
einer Fachwerkstatt durchführen.
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Mit dem Teilegutachten und dem Fahrzeug fahren Sie
zum TÜV, Dekra oder GTÜ. Dort wird die Auflastung nach §19(3) in
Ihren Fahrzeugbrief eingetragen. Die Kosten für die Eintragung
liegen bei ca. 30,- Euro (je nach TÜV etc.).
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Danach geht’s zur Zulassungsstelle und Sie erhalten
dort einen neuen Fahrzeugschein. Dann gibt’s automatisch einen neuen
Steuerbescheid vom Finanzamt. Die KFZ-Steuer beträgt jetzt jährlich
nur noch 173 Euro.
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