HotCarParts GmbH Offroad
  Was bedeutet Auflastung: 





 

  • Durch eine Auflastung auf über 2800 kg zulässiges Gesamtgewicht kann Ihr Fahrzeug zur Zeit noch nach Gewicht besteuert und nicht mehr wie bisher nach Hubraum besteuert werden.
     
  • Ihr Fahrzeug gilt dann als Kombinationskraftwagen bleibt damit im Grunde ein normaler PKW und wird nicht zum LKW. Daher gibt es die LKW typischen Probleme wie Reduktion der Sitzplätze, Sonntagsfahrverbot oder Reduktion der Höchstgeschwindigkeit nicht.
     
  • Nach der Umschreibung gilt derzeit ein Steuersatz von Euro 173,- und es gibt zuviel bezahlte Steuern vom Finanzamt zurück.
     
  • Seit es die Möglichkeit der Gewichtsbesteuerung gibt (1998) gibt es immer wieder Gerüchte, dass diese Regelung abgeschafft werden könnte Am 24.09.04 hat der Bundesrat beschlossen, dass die Eintragung eines Fahrzeugs ab 2,8 t als Kombinationskraftfahrzeug ab April 2005 nicht mehr möglich sein wird. Wahrscheinlich entfällt danach auch der günstige Steuersatz für die aufgelasteten Fahrzeuge. Wir prüfen z.Z. noch was die Beschlüsse im Einzelnen bedeuten.
     
  • Die Auflastung funktioniert bei den angegebenen Fahrzeugen im Originalzustand. Fahrwerksänderungen, wie Höher- oder Tieferlegungen sind in der Regel ein Ausschlussgrund. Bei nicht originalen Reifen oder Felgen muss die Traglast der Felge mindestens 705 kg betragen (steht im Gutachten zur Felge) und der Lastindex der Reifen muss mindestens 96 sein. Wir prüfen dies anhand der im Schein und Brief angegebenen Daten.
     
  Wie lasten Sie auf?

 

  • Von uns erhalten Sie ein fahrzeugbezogenes Teilegutachten und falls nötig die entsprechenden verstärkten Federn. Die meisten Auflastungen können jetzt ohne Umbauten erfolgen.
     

  • Wir benötigen immer eine Kopie vom Schein oder Brief um Ihre Fahrzeugdaten zu prüfen.
     

  • Wenn Umbauten nötig sind lassen Sie die Umbauten in einer Fachwerkstatt durchführen.
     

  • Mit dem Teilegutachten und dem Fahrzeug fahren Sie zum TÜV, Dekra oder GTÜ. Dort wird die Auflastung nach §19(3) in Ihren Fahrzeugbrief eingetragen. Die Kosten für die Eintragung liegen bei ca. 30,- Euro (je nach TÜV etc.).
     

  • Danach geht’s zur Zulassungsstelle und Sie erhalten dort einen neuen Fahrzeugschein. Dann gibt’s automatisch einen neuen Steuerbescheid vom Finanzamt. Die KFZ-Steuer beträgt jetzt jährlich nur noch 173 Euro.

 

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