1. Ändert sich meine Versicherung
durch die Auflastung?
Antwort: Nein die Versicherung bleibt gleich.
2. Ändert sich die Zahl der Sitzplätze?
Antwort: Nein die Zahl der Sitzplätze bleibt gleich.
3. Darf ich nur noch 80 km/h fahren und habe ich
Sonntagsfahrverbot?
Antwort: Sie haben keinen LKW sondern ein
Kombinationskraftfahrzeug. An ihrer zulässigen Geschwindigkeit ändert sich
nichts und Sie dürfen auch Sonntags fahren.
4. Sie verkaufen eine Auflastung und der Hersteller
des Fahrzeugs sagt man kann es nicht auflasten. Wie geht das?
Die Auflastungsgutachten werden in Zusammenarbeit mit dem TÜV
erstellt und bescheinigen, dass Ihr Fahrzeug 2805 kg Gewicht aushält. Damit
funktioniert die Auflastung. Die Hersteller machen mittlerweile auch
Auflastungen wie VW für den T5 oder Opel für den Frontera. Die Hersteller
müssen nur nicht 200 %tig sicher sein, dass die Fahrzeuge das Gewicht
aushalten sondern 1000%tig. Denn ein Fall wo was schief geht reicht ja schon
um eine Schlagzeile in der Autobild zu machen und Rückrufaktionen auszulösen.
Bei aktuellen Modellen wie beim VW T5 gibt’s daher jetzt meist die Auflastung
schon beim Hersteller, bei älteren Modellen wie dem T3, die nicht mehr
verkauft werden, hat der Hersteller kein Interesse mehr ein Risiko einzugehen
und von daher gibt’s da auch keine Auflastung vom Hersteller.
5. Erlischt meine Garantie wenn ich auflaste?
Jetzt sind wir bei einer schwierigen Frage. An Neufahrzeugen
dürfen Sie ja 2 Jahre lang eigentlich außer vom Vertragshändler gar keine
Änderungen vornehmen lassen, da sonst ihre Garantie erlöschen kann. Wenn Sie
jetzt also eine Auflastung vornehmen, die Änderungen wie neue Federn
erfordert, dann könnte der Hersteller theoretisch sagen, dass die Garantie
erlischt. Bei Auflastungen ohne Änderungen ist die Rechtslage jedoch komplett
unklar. Fest steht nur eins: Bisher ist deutschlandweit noch kein Fall bekannt
geworden, in dem ein Hersteller eine Garantieleistung verwehrt hätte, weil das
Fahrzeug aufgelastet war.
6. Ich habe das Fahrzeug neu. Woran erkenne ich, ob
er schon aufgelastet ist?
Eine Möglichkeit ist zum Beispiel Ziffer 15 im Schein. Wenn
dort schon mehr als 2800 kg stehen, dann ist er schon ein
Kombinationskraftfahrzeug, oder es bedarf nur eines formlosen Antrags bei der
Zulassungsstelle, um ihn auch als solches zugelassen zu bekommen. Sie brauchen
dann kein Gutachten bei uns zu kaufen.
7. Bei VW gibt’s auch eine Auflastung für den T4.
Warum soll ich bei Ihnen kaufen?
Stimmt bei VW gibt es ein Auflastungsgutachten für den T4 und
Sie erhalten es gegen ein kleine Gebühr von VW zugeschickt. Sie müssen ein
solches Gutachten keinesfalls von den Anbietern etwa bei eBay für 40 oder mehr
Euro kaufen (dort beschrieben, als VW eigenes Gutachten oder Gutachten vom TÜV
Nord). Soweit so gut. Das VW eigene Gutachten unterscheidet sich jedoch
gravierend von unserem. Unser Gutachten geht auch bei Fahrzeugen mit ESP und
111 KW. Bei uns muss auch nichts umgebaut werden. Bei den VW Gutachten müssen
z.B. in der Regel die Hinterachsfedern getauscht werden. Sie sind schnell bei
einigen hundert Euro und es dauert. Bei uns geht’s schnell und ohne jeden
Werkstattbesuch.
8. Warum kann ich bei nachträglich höher- oder
tiefergelegten Fahrzeugen nicht auflasten?
Das funktioniert in der Regel daher nicht, weil im Gutachten
von Fahrzeugen im Serienzustand die Rede ist. Wenn Sie das Fahrwerk ändern,
ist dies nicht mehr gegeben. Meist gibt auch das Gutachten zu den
Tieferlegungsfedern oder zur Höherlegung ein Gesamtgewicht von 2805 kg nicht
her.
9. Wo finde ich den Lastindex meiner Reifen?
Im Schein oder Brief finden Sie die Reifenangabe. Wenn Sie
einen 215/70R16 96T Reifen haben, dann ist Ihr Lastindex 96 und der reicht für
eine Auflastung aus.
10. Ich habe nicht mehr die Originalfelgen. Wie finde
ich raus ob die Traglast reicht?
Bei den meisten Auflastungen mussß die Traglast mindestens
705 bzw. je nach Verteilung der Achslast auch mal mindestens 730 kg pro Felge
betragen. Die Traglast ihrer Felge finden Sie im Gutachten zur Felge.
Originalfelgen sind meist o.k., bei Ausnahmen wie beim Nissan X-Trail erhalten
Sie von uns die notwendigen Informationen.
11. Kann sich nach der Auflastung
an meiner Steuer etwas ändern?
Seit es die Möglichkeit der Gewichtsbesteuerung gibt (1998)
gibt es immer wieder Gerüchte, dass diese Regelung abgeschafft werden könnte.
Derzeit verdichten sich zwar die Seit es die Möglichkeit der
Gewichtsbesteuerung gibt (1998) gibt es immer wieder Gerüchte, dass diese
Regelung abgeschafft werden könnte Am 24.09.04 hat der Bundesrat beschlossen,
dass die Eintragung eines Fahrzeugs ab 2,8 t als Kombinationskraftfahrzeug ab
April 2005 nicht mehr möglich sein wird. Wahrscheinlich entfällt danach auch
der günstige Steuersatz für die aufgelasteten Fahrzeuge. Wir prüfen z.Z. noch
was die Beschlüsse im Einzelnen bedeuten.