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Zukunft der Auflastung

Die Auflastung auf 2,8 t war bis Mai 2005 für viele Fahrer von Geländewagen und Kleintransporter eine günstige Möglichkeit um die KFZ-Steuerlast zu senken. Per TÜV-Gutachten wurde für das jeweilige Fahrzeug bestätigt, dass es ein Gewicht von 2800 + kg aushält. Ab einem zulässigen Gesamtgewicht von 2800 kg wurden alle Fahrzeuge nach Gewicht und nicht mehr nach Hubraum/Emissionsklasse besteuert, was bei 2800 kg zu einer KFZ-Steuer von 173,- € im Jahr führte, was häufig deutlich günstiger war, als bei der vorherigen Besteuerung. Im Rahmen der aktuellen Sparpolitik wurde diese Regelung am 01.05.2005 gestrichen. Das heißt nach den meisten uns vorliegenden Informationen, dass ein aufgelastetes Fahrzeug ab 01.05.2005 steuerlich wieder ein normaler PKW ist und die entsprechenden höheren PKW-Steuern anfallen. Dies scheint zwar nicht überall so angewendet zu werden, ist aber der bei der weit überwiegenden Mehrzahl aller Finanzämter der Fall.

Kann man jetzt noch Geld mit der Auflastung sparen?

Unserer Ansicht nach Nein!!. Auch das letzte Hintertürchen, die Umrüstung zum Wohnmobil mit anschließender Gewichtsbesteuerung scheint seit Dezember 2006 endgültig vom Tisch. Wohnmobile sollen künftig nach einer Mischung aus Gewichtsbesteuerung und Emissionsbesteuerung eingestuft werden. Für die Zulassung zum Wohnmobil benötigen sie die Auflastung nicht. D.h. die Auflastung wäre sogar kontraproduktiv, da ihr Fahrzeug dadurch ein höheres zulässiges Gesamtgewicht erhält und Sie dann mehr Steuern zahlen müssten. Die genaue Ausführungsbestimmung liegt noch nicht vor und sowohl die Emissionsklassen, als auch das wie und wann muss noch genau festgelegt werden. Wir werden hier darüber informieren.

Das heißt aber, dass sich auch für Wohnmobilbesitzer eine Umrüstung von Euro 1 auf Euro 2 ab sofort lohnt. Kaltlaufregelsysteme und Katalysatoren hierfür finden Sie unter http://www.hotcarparts.de/section/euro2undd3steuernsparen.html. Das heißt weiterhin auch, dass sich die Umrüstung zum Wohnmobil weiterhin auszahlt.

Gibt es Alternativen zur Auflastung?

Die von einigen unserer Wettbewerber propagierten Wege zur Umstufung als LKW halten wir für äußerst fragwürdig und bieten diese daher derzeit nicht an. Für eine sichere Zulassung als LKW nach EU-Recht gibt es nach unserer Kenntnis bisher keine Regelung. Wir raten daher im Moment massiv davon ab irgendwelche Umbauten mit diesen Zielen vorzunehmen. Die einzige sinnvolle und kostengünstige Alternative ist die für viele Fahrzeuge mögliche Verbesserung der Schadstoffklasse durch Einbau eines Kaltlaufreglers oder Aufrüstkatalysators. Für weitere Informationen klicken Sie hier:

Euro2/D3-Umstufungen

    Abschlussbemerkungen: Das es nach der Abschaffung der Auflastung keinen Bestandsschutz gegeben hat, halten wir für einen Skandal. Diese Regelung ist bis zum 01.05.2005 im Steuergesetz verankert und damit von Staat nicht nur legalisiert und man sollte annehmen auch gewollt, denn sonst gäbe es diese Regelung ja nicht schon seit 1998. Viele Fahrzeugkäufer haben mit Blick auf diese Regelung die Wahl für ein bestimmtes Modell getroffen und viele haben Umbauten an ihren Fahrzeugen vorgenommen um in den Genuss der Regelung zu kommen. Jetzt wird nach dem Motto „was kümmern uns unsere Gesetze von gestern“ eine Regelung abgeschafft auf die sich viele finanziell verlassen haben. In den Medien wird immer auf den Porsche Cayenne Fahrer verwiesen, der obwohl reich, auf diese Weise Steuern sparen wolle. Es dürfte wohl kaum ein Cayenne aufgelastet sein, denn diese Fahrzeuge sind ja laut Einstufung umweltfreundlich und zahlen auch so kaum Steuern. Getroffen werden hier zahlenmäßig vor allem Fahrer eines VW Busses T3 oder T4, die jetzt plötzlich statt 173,- € mehr als 700,- € Steuern zahlen soll. Es trifft als Familienväter und Kleinunternehmer. Wo da die Gerechtigkeit liegen soll verstehen wir nicht. Nur damit man uns nicht falsch versteht wir haben kein Problem mit Steuervereinfachungen und Abschaffung von Schlupflöchern. Dann aber bitte doch ab einem Stichtag und nicht durch die Hintertür rückwirkend für alle, die sich vorher im guten Glauben auf unsere Gesetze verlassen haben.

Für alle die sich wehren wollen empfehlen wir den folgenden Link:

www.proallrad.com

Hier noch die Links mit dem Text unserer bisherigen Infoseiten zum Thema Auflastung:

Was bedeutet Auflastung

Häufig gestellte Fragen

Ihre Steuer heute

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